Hilfeformen

Hinweis: im Folgenden zeigt sich, dass die einzelnen Hilfeformen teilweise schlecht voneinander abzugrenzen sind und nicht selten fließende Grenzen bzw. übergänge bestehen.

1. Clearingphase

Im Rahmen der Clearingphase wird mit der Familie gemeinsam herausgearbeitet wo Hilfe notwendig ist. Dies kann die verschiedensten Bereiche betreffen. Nicht selten sind nicht nur einzelne Problemfelder betroffen, sondern mehrere greifen ineinander über. So können z.B. Problematiken in folgenden Bereichen bestehen:

  • fehlende Struktur im Familiensystem, daraus folgt möglicherweise Verwahrlosung
  • Problematiken bei der Erziehung ihrer Kinder
  • Fehlende Gemeinsamkeit als Eltern
  • Probleme in Kindergarten, Hort, Schule, Vereinen usw.
  • Schwierigkeiten als Alleinerziehende oder in neu zusammengesetzten Familien
  • Arbeitslosigkeit, Hartz IV, überschuldung etc.

Das gesamte Umfeld und Familiensystem der Kinder wird beleuchtet und herausgearbeitet.

2. Unterstützende Familienhilfe; UFH

In diesem Bereich sieht unsere Arbeit so aus, dass wir den Familien helfen ihren Alltag zu bewältigen. So bestehen häufig schon Lücken in der Erfüllung der Grundbedürfnisse der Kinder, wie Ernährung, Sauberkeit und ärztliche Versorgung. Oft geht es dabei auch um verhaltensauffällige Kinder, die nur schwer oder gar nicht Gruppenregeln einhalten können, durch ein hohes Aggressionspotential auffallen, verdreckt angezogen sind oder auch durch großen Hunger auffallen. Diese Liste ließe sich noch um einige Punkte erweitern. All dies können Hinweise darauf sein, dass in der Familie Struktur fehlt und diese nicht in der Lage ist, den Alltag geregelt zu bekommen.

Die Hilfe kann z.B. damit anfangen die Wohnung zu entmüllen und/oder einen Tagesplan zu erstellen, damit die Kinder pünktlich in den Kindergarten und/oder die Schule kommen. Die unterstützende Begleitung kann auch konkrete Hilfestellungen in Notsituationen leisten und Familien damit befähigen, wieder selbst für sich sorgen zu können. Dabei ist es wichtig sich an den vorhandenen Fähigkeiten der Eltern zu orientieren, deren Ressourcen zu erkennen und an dieser Stelle anzusetzen. Sind diese grundsätzlichen Dinge wieder im Lot, kann die Unterstützende Familienhilfe ggf. in eine Sozialpädagogische Familienhilfe umgewandelt werden.

3. Sozialpädagogische Familienhilfe; SPFH (§ 31 KJHG)

Für uns geht es in dieser Arbeit um den ganzheitlichen Ansatz.

Die zu betreuende Familie wird in ihren Kontakten mit ämtern, Kindergarten, Schule, etc. unterstützt. Auch muss ggf. in engem Kontakt mit den Fachkräften aus anderen Einrichtungen, z. B. mit Erziehern, Lehrern, ärzten, etc. gearbeitet werden.

Thema sind in diesem Bereich die eigentlichen Erziehungsprobleme; was müssen die Eltern verändern, um Erziehung künftig besser hinzubekommen. Strukturen in der Erziehungsarbeit sollen herausgearbeitet, Konflikte und Krisen begleitet und reflektiert werden. Auch hier ist es wieder wichtig dass die Familie an der Stelle abgeholt wird an der sie gerade steht, vorhandene Ressourcen gesehen und genutzt werden.

Wichtig ist dabei auch die Integration in das eigene soziale Umfeld. So kann eine gewisse Entlastung der Eltern und Zufriedenheit der Kinder schon dadurch entstehen, dass Kinder in Gruppen integriert werden, die sich im direkten wohnlichen Umfeld befinden. Aber auch Eltern brauchen Außenkontakte und Freiräume. Somit ist auch für sie soziale Integration wichtig.

Wie belastungsfähig eine Familie sein kann, entscheidet aber nicht allein deren Fähigkeit und Können, sondern auch, welche materiellen und immateriellen Ressourcen der Familie zur Verfügung stehen. Auch hier kann Hilfe effektiv greifen, so könnte z.B. auch ein Thema die berufliche Perspektive sein.

4. Flexible Erziehungshilfe; FLEX

(Basis sind die so genannten erzieherischen Hilfen nach § 27 KJHG für Kinder und Jugendliche in Notsituationen mit erzieherischem Bedarf)

Die flexible Erziehungshilfe ist eine individuelle Form der Jugendhilfe. Jugendliche, die sich ohne Druck mit jemandem besprechen wollen, bekommen durch die Betreuung eine Bezugsperson außerhalb der Familie, die für ihn/sie als Gesprächspartner zur Verfügung steht. Das Zusammenleben zwischen den Eltern und ihren Kindern soll auf diesem Wege erleichtert und wieder möglich gemacht werden.

Wichtig ist, dass dem/der Jugendlichen vermittelt wird, dass der Betreuer nicht als Sprachrohr der Eltern fungiert und Besprochenes nicht weitergetragen wird. Die Gespräche sind Vertrauenssache.

In diesem Bereich sehen wir unsere Arbeit auf der Gesprächsebene mit dem jeweiligen Jugendlichen, Vertrauen schaffen und der Kommunikation zwischen dem/der Jugendlichen und den Eltern wieder eine Basis zu geben.

5. Begleitender Umgang

Der Begleitete Umgang ist ein Hilfsangebot für das betroffene Kind und seine wichtigsten Bezugspersonen. Diese Form der Unterstützung und Förderung des Kontaktes wird eingesetzt, wenn ein hohes Konfliktpotential zwischen den Eltern besteht oder sich das Kind in einem Loyalitätskonflikt befindet. Im Einzelfall können auch noch andere Gründe ausschlaggebend sein, die einen Umgang unter Anwesenheit einer neutralen Person erforderlich machen.

Der begleitete Umgang dient der Beibehaltung oder Wiederherstellung sozialer und emotionaler Beziehungen und Bindungen.

6. Erziehungsbeistand (§ 30 KJHG)

Die Erziehungsbeistandschaft zielt auf Kinder und Jugendliche die sich in schwierigen Lebensphasen befinden. Hier stehen wir in unserer Arbeit als Gesprächspartner, aber auch für aktive Hilfestellung zursehe Verfügung. Dabei können die Themen ganz unterschiedlich sein. So z.B.:

  • Alltagsorganisation
  • Probleme in der Familie
  • Umgang mit Geld
  • schulische und berufliche Perspektiven
  • Schwierigkeiten mit den Eltern, in der Schule oder in der Freizeit
  • Schwierigkeiten mit sich selbst oder mit anderen klar zu kommen
  • aktuelle Krisen

Wichtig ist es den Bezug des/der Jugendlichen zur Familie zu erhalten, fördern oder wieder herzustellen.

7. Pädagogische Lernhilfe (§ 27 Abs. 2 SGB VIII)

Die pädagogische Lernhilfe dient der individuellen sozialen und schulischen Förderung und Entwicklung. Sie soll die Schüler/innen unterstützen, individuelle Lernproblematiken sowie die im Zusammenhang mit dem Lernen auftretenden Verhaltensauffälligkeiten abzubauen. Ebenso soll mit dieser Hilfeform das Interesse und die Fähigkeiten zum selbständigen Lernen entwickelt und zu gefördert werden.

Ziele dabei sind:

  • Stärkung des Selbstwertgefühles
  • Abbau von Lernhemmnissen
  • Integration ins soziale Umfeld
  • Erweiterung und Stärkung der individuellen, sozialen und schulischen Kompetenzen
  • Entwicklung und Förderung von Interessen und Fähigkeiten
  • Stärkung der Elternkompetenz im Hinblick auf Lernentwicklung

8. Verselbständigung junger Erwachsener

In diesem Bereich ist die Hilfe meist nur einen relativ kurzen Zeitraum notwendig. Es geht in meiner Arbeit darum, den jungen Erwachsenen in folgenden Bereichen zu unterstützen:

  • was muss ich tun um eine Wohnung zu finden
  • wie präsentiere ich mich möglichen Vermietern
  • welche Hilfen können ämter geben
  • an wen muss ich mich wenden um Auskünfte in den verschiedenen Bereichen zu erhalten
  • was muss ich tun um ggf. einen Ausbildungsplatz zu bekommen und wer ist mein Ansprechpartner
  • welche finanziellen Mittel habe ich zur Verfügung
  • welche Kosten entstehen mir monatlich
  • wie teile ich meine Finanzen ein um ohne Schwierigkeiten den Monat zu überstehen

Gerade in diesem Bereich ist es notwendig an vorhandenen Ressourcen anzuknüpfen um dem jungen Erwachsenen den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern.

9. Systemische Familientherapie

Systemische Familientherapie möchten wir begleitend zu einer Hilfeform innerhalb der Familie anbieten. So lassen sich Rahmen von 3 - 6 Sitzungen deutliche Ursächlichkeiten feststellen, die dann mit der SPFH oder anderen Hilfen weiter bearbeitet werden können.

Die systemische Familientherapie ist nicht mit der Clearingphase zu verwechseln.

Es geht darum die Familie als gesamtes System zu sehen, die in gewisse Problematiken verstrickt ist. Jeder hat seinen Anteil an der Situation. Im Rahmen dieser Hilfeform versucht man heraus zu finden, wer in der Familie an welcher Stelle steht, wo sich die einzelnen Personen selber sehen, wo sie hin möchten. Dies beinhaltet auch die Arbeit mit:

  • Familienaufstellungen
  • Familienbrett
  • Genogrammarbeit

Im Rahmen der therapeutischen Begleitung wird mit der Familie ganz klar ein Auftrag herausgearbeitet, der bearbeitete werden soll um zur Konfliktlösung innerhalb der Familie zu führen.

10. Krisenintervention

Krisenintervention bedeutet Hilfe zur Problemlösung unter krisenhaften Bedingungen.

Krisenintervention ist die akute Hilfe in krisenhaften Situationen, deren Prinzipien sofortiges Eingreifen, aktives Handeln unter Behandlung der gegenwärtigen Problematik erfordert. Sie ist kurzfristig wirksame professionelle Hilfe für Menschen, die sich in einer akuten Notlage befinden. Die Intervention muss darauf gerichtet sein, möglichst baldige Entlastung zu bewirken.

In der Krisenintervention arbeiten wir nach folgenden Grundsätzen:

  1. Krisenintervention beginnt sofort, erlaubt keinen Aufschub.
  2. Die Krisenintervention richtet sich in erster Linie nach dem krisenauslösenden Ereignis.
  3. Krisenintervention findet dort statt, wo die Krise ist.
  4. Krisenintervention passt sich an die Bedürfnisse der betroffenen Person an, ist stark auf die betroffene Person ausgerichtet.
  5. Die Aktivierung des sozialen Netzwerks ist wichtiger Teil der Krisenintervention.
  6. Krisenintervention ist zeitlich beschränkt, richtet sich aber auch nach den erreichten Zielen.